Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen
Voodoo Events & Marketing by Felix Grimm (nachstehend „Voodoo Events“ genannt) und ihren
Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich
zwingend vorgeschrieben ist.
Umfang und Ausführung des Auftrages

  1. Für den Umfang der von Voodoo Events zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag
    maßgebend.
  2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
  3. Voodoo Events wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere
    Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Sie wird den Auftraggeber auf von ihr festgestellte
    Unrichtigkeiten hinweisen.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen
    Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
    II. Verschwiegenheitspflicht
  5. Voodoo Events ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im
    Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu
    bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die
    Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  6. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für Mitarbeiter von Voodoo
    Events.
  7. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter
    Interessen von Voodoo Events erforderlich ist. Voodoo Events ist auch insoweit von der
    Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer
    Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  8. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.
  9. Voodoo Events darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die
    Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
    III. Mitwirkung Dritter
  10. Voodoo Events ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter und fachkundige
    Dritte heranzuziehen und kann aus wichtigen Gründen entsprechenden qualifizierten Ersatz leisten.
  11. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten hat Voodoo Events dafür zu sorgen, daß diese
    sich zur Verschwiegenheit entsprechend Abschnitt II Abs. 1 verpflichten.
    IV. Mängelbeseitigung
  12. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach Bekanntwerden eines
    Mangels ist Voodoo Events unverzüglich zu kontaktieren um Gelegenheit zur Nachbesserung zu
    geben. Kommt der Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach, kann der
    Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegenüber Voodoo Events stellen.
  13. Beseitigt Voodoo Events die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen
    Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten von Voodoo
    Events durch Dritte beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
    Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
    V. Haftung
  14. Voodoo Events haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
    Die Haftung ist, soweit nicht Lebendkörper oder Gesundheit verletzt wurden, auf grobe
    Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  15. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes
    nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in
    dem der Anspruch entstanden ist.
    VI. Pflichten des Auftraggebers
  16. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungs-gemäßen Erledigung
    des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er Voodoo Events unaufgefordert alle für die
    Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben,
    dass Voodoo Events eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt
    für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von
    Bedeutung sein können.
  17. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von Voodoo Events nur mit deren
    schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die
    Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  18. Voodoo Events behält sich vor, Teile von abgenommen Entwürfen oder Ergebnissen (Icons,
    Layouts, Logos, Illustrationen, Fotos, Ergebnisse von Veranstaltungen etc.) im Portfolio der eigenen
    Webseite unter www.voodoo-events.com und deren Unterseiten, der offiziellen Firmen Facebook
    Seite sowie in Digital und Druckerzeugnissen zu präsentieren.
    VII. Übernachtung
    Bei mehrtägigen Veranstaltungen und damit verbundenen Fahrstrecken von mehr als 100km oder
    alternativ Anreisezeiten von eineinhalb Stunden unter Berücksichtigung der aktuellen
    Verkehrslage, ist dem Personal eine Übernachtungsmöglichkeit in Einzelzimmern zu stellen. Die
    Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Für
    den Fall, dass der Auftraggeber sich dazu entschließt, selbst eine Übernachtung zu organisieren,
    muss hierfür mindestens ein deutscher 3-Sterne Standard angeboten werden. Sollte die gestellte
    Unterkunft unzumutbar sein/nicht den geltenden Standards entsprechen, so ist Voodoo Events
    dazu berechtigt, ohne weitere Absprachen auf Kosten des Auftraggebers in unmittelbarer
    Umgebung eine neue Unterkunft für das Personal zu buchen, selbst wenn diese eine höhere
    Kategorie aufweisen sollte.
    VIII. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
    Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abschnitt VI oder sonst wie obliegende Mitwirkung
    oder kommt er mit der Annahme der von Voodoo Events angebotenen Leistung in Verzug, so ist
    Voodoo Events berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die
    Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf
    Voodoo Events den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Voodoo Events
    auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
    entstandenen Mehraufwendungen, sowie des verursachten Schadens insbesondere des
    Honorars, und zwar auch dann, wenn Voodoo Events von dem Kündigungsrecht keinen
    Gebrauch macht.
    IX. Vergütung
  19. Die Vergütung (Honorar und Auslagenersatz) von Voodoo Events für ihre Tätigkeit bemisst
    sich nach der bei Erteilung des Auftrages getroffenen Vereinbarung.
  20. Gesetzlich vorgeschrieben Pausenzeiten zählen als Aktionszeit und werden mit dem
    normalen Stundensatz berechnet. Umfasst das Angebot einen Personaltagessatz, so ist dieser
    falls nicht anders im Angebot aufgeführt auf einen Aktionstag von 9 Stunden inkl. 1h Pause
    kalkuliert. Sollte eine längere Aktionszeit gewünscht oder benötigt sein, so werden die
    anfallenden zusätzlichen Stunden entsprechend berechnet.
  21. Voodoo Events kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Unterlagen des
    Auftraggebers verweigern, bis sie wegen ihres Honorars und ihrer Auslagen befriedigt ist. Dies
    gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, beispielsweise wegen
    unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten
    Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber
    rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines
    angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
  22. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von Voodoo Events ist nur mit
    unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    X. Beendigung des Vertrages
  23. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der
    vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den
    Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren
    Auflösung.
  24. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen
    Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner nach
    Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit
    im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die
    gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
  25. Voodoo Events ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was sie zur Ausführung des
    Auftrags erhält oder erhalten hat und was sie aus der Geschäftsbesorgung erlangt,
    herauszugeben. Außerdem ist Voodoo Events verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen
    Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen
    und Rechenschaft abzulegen.
    XI. Abwerbeverbot
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vermittelte Personal und Fremddienstleister nicht
    abzuwerben und nicht an Dritte weiter zu vermitteln. Des Weiteren ist es ihm untersagt, ein
    direktes Vertragsverhältnis einzugehen. Dies gilt für die Dauer von 12 Monaten nach
    Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber gegen diese Regelung
    verstößt, kann Voodoo Events als Vertragsstrafe eine Zahlung in Höhe von EUR 10.000,00
    verlangen. Das Recht auf weitere Schadensersatzforderungen behält sich Voodoo Events vor.
    XII. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
    Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch
    von Voodoo Events nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll,
    bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber
    zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt werden soll.
    XIII. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
  26. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur
    deutsches Recht.
  27. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
    XIV. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
    Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten,
    wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame
    Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe
    kommt.
    XV. Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
    auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
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